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Unsere Projekte


Spenden an den BKMF Austria helfen, die nachstehenden 7 Spendenprojekte zu finanzieren:

No 1. Beratung und Information

Ihre Spende sichert:

  1. die erfolgreiche Fortführung des BKMF-Sekretariats (eine selbst vom Kleinwuchs betroffene Mitarbeiterin, welche kleinwüchsige Erwachsene und Eltern kleinwüchsiger Kinder kompetent informiert und berät.),
  2. die Förderung der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. bei Messen wie „Integra“ in Wels, „Jeder-für-jeden“ in Wien, u.a. PR-Maßnahmen, sowie die Vernetzung via Internet.
  3. die Herausgabe von kleinwuchsspezifischem Informationsmaterial, Fachliteratur, Info-Folder sowie der Jahreszeitschrift: „Der kleine Bote – Betrifft: Kleinwuchs“, u.a.
No 2. Medizin und Therapie

Ihre Spende sichert:

  1. die medizinische und therapeutische Versorgung kleinwüchsiger Menschen, insbesondere die Situation für Früherkennung (Diagnosefindung) und Frühförderung für die Familien bzw. Betroffenen individuell zu ermöglichen bzw. zu verbessern.
  2. die Unterstützung der Betroffenen für Behandlungen bei Ärzten, Fachärzten, Rehabilitationsmaßnahmen, u.a. – insbesondere wenn das Krankenkassen- bzw. Sozialsystem nicht ausreicht.
No 3. Pädagogik und Psychologie

Ihre Spende sichert:

  1. die fachliche Unterstützung von Pädagogen und Psychologen, um vom Kleinwuchs betroffene Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und innerlich zu stärken, damit sie das Leben bestmöglichst meistern können.
  2. die Frühförderung sowie Begleitung für betroffene Kinder in Kindergarten und Schule. D.h. Inklusion in allen Lebensbereichen unterstützen und verbessern!
  3. die Durchführung von gezielten Maßnahmen im Kampf gegen hartnäckige Vorurteile und Diskriminierungen in der Gesellschaft, insbesondere entschiedenes Entgegentreten von Willkür, Mobbing und Ungleichbehandlung an Betroffenen.
No 4. Sozialfonds

Ihre Spende sichert:

  1. die Unterstützung von sozial schwachen, vom Kleinwuchs betroffenen Menschen bzw. Familien, um ihnen die Teilnahme an unseren Treffen bzw. Tagungen leichter zu ermöglichen sowie die Bereitstellung einer persönlichen Assistenz für mehrfach behinderte kleinwüchsige Personen (z.B. durch einen finanziellen Teilzuschuss oder eine entsprechende Ermäßigung bis hin zur Gewährung eines Gesamtzuschusses).
  2. die unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Betroffene und Angehörige in den unterschiedlichsten Notsituationen.
  3. die Förderung von notwendigen Hilfsmitteln und Adaptierungen (siehe auch Punkt 5)
No 5. Hilfsmittel und Adaptierungen

Ihre Spende sichert:

  • die Gewährung von Zuschüssen für die Bereitstellung von Hilfsmitteln bzw. barrierefreien Umbauten aller Art (z.B. für Arbeitsplatzadaptierung, Wohnungsumbauten, Auto-Pedalverlängerung, u.a.).
No 6. Wissenschaft und Forschung

Ihre Spende sichert:

  1. die Kooperation von nationalen und internationalen Fachleuten (Fachärzte, Genetiker, etc.) zur Erforschung der verschiedensten Kleinwuchsursachen sowie die Suche nach vielversprechenden Therapieformen forcieren. D.h. die Erforschung von kleinwuchsverursachenden Faktoren (weltweit sind bereits über 600 Diagnosen bekannt) sowie die Förderung qualitativ hochwertiger Therapiemöglichkeiten vorantreiben.
  2. die Aus- und Weiterbildung von Experten und Betroffenen sowie die Zusammenarbeit von Fachleuten (in Medizin, Psychologie, Pädagogik, u.a. – Projekt: „SOKO Kleinwuchs“)
  3. die intensivere Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden bzw. ähnlichen Organisationen im In- und Ausland zwecks Wissens- und Erfahrungsaustausch.
No 7. Förderung des Kleinwuchssports

Ihre Spende sichert:

  • unsere Bemühungen, Kleinwuchssport unter Betroffenen überhaupt erst zu ermöglichen sowie die Förderung der Teilnahme von aktiven, talentierten, kleinwüchsigen Menschen an sportlichen nationalen und internationalen Großevents (z.B. Paralympics, Special Olympics, Welt-Kleinwüchsigenspiele, u.a.).
Förderungsvoraussetzungen

Die Grundvoraussetzungen für einen Anspruch auf eine durch Spenden finanzierte Unterstützung bzw. Förderung ist abhängig von gewissen Förderungskriterien (6 an der Zahl), welche vom Vorstand des „BKMF-Austria“ wie folgt einstimmig festgelegt worden sind:

  1. Die finanzielle Ausstattung des Vereins muss gegeben sein (für die jeweils zu unterstützende Person bzw. für das jeweils angestrebte Projekt).
  2. Die finanzielle Bedürftigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin muss gegeben sein. Die eingereichten Unterlagen (formloses Ansuchen mit Einkommensnachweis der letzten 2 Jahre sowie begründeten Belastungen) werden vertraulich geprüft (durch das BKMF-Spendenprüfungsgremium) und individuell bearbeitet.
  3. Es können ausschließlich kleinwuchsspezifische Belange eingereicht und gegebenenfalls bewilligt werden.
  4. Jede bewilligte Förderung erfolgt auf freiwilliger Basis und es besteht kein Rechtsanspruch.
  5. Bei unrichtigen bzw. unsachgemäßen Angaben des Förderungswerbers/der Förderungswerberin wird die Förderung/Spende zur Gänze zurückgefordert.
  6. Die Mitgliedschaft im Verein „BKMF-Austria“ (zumindest zum Sozialtarif) ist für den Antragsteller bzw. die Antragstellerin eine Grundvoraussetzung.

Zwei wichtige Hinweise zum Schluss:

  • Das Spendenprüfungsgremium des „BKMF-Austria“ verpflichtet sich, eingegangene Spendengelder nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit effektiv zu verwalten.
  • Sollten eingereichte Spendenprojekte (namentlich genannt) vorzeitig durch Spendengelder abgedeckt werden bzw. die Spendeneingänge hierfür höher ausfallen als das jeweilige Projekt kostet, dürfen diese Mehreinnahmen gemäß den Statuten autonom für ähnliche unterstützungswürdige Projekte im Sinne der „7 BKMF-Spendenprojekte“ verwendet werden.

Für die Richtigkeit dieser Angaben:
BKMF-Spendenprüfungsgremium & Vorstand des „BKMF-Austria“

 



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